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Wanderausstellung über das Schiedsamt

Die Wanderausstellung wurde in Suhl vorgestellt. Sie kann in den Gemeinden ausgestellt werden. Über die Bezirksvereinigung Kiel - beim Vorstand (Herr Sporleder) - kann die Wanderausstellung angefordert werden.

 

 

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Schlichten statt richten - Informationen zum Landesschlichtungsgesetz

Das Landesschlichtungsgesetz vom 11. Dezember 2001 (GVOBl. Schl.-H. S. 361, ber. 2002 S. 218), geändert durch Gesetz vom 09. Dezember 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 538), wird wie folgt geändert:

Artikel 1

1. § 1 Abs. 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung:

"1. Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897), zuletzt geändert durch Artikel 19 Abs. 10 des Gesetzes vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2840)."

2. § 11 Satz 2 wird gestrichen.

 Artikel 2

Diese Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Artikel 1 Nr. 1 gilt nicht für Klagen, die vor dem Tag des Inkrafttretens diese Gesetzes bereits bei Gericht eingegangen sind.

Die Änderung des Gesetzes ist seit dem 16.Dezember 2008 in Kraft.

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Gehölzschnitt

Nach dem Landesnaturschutzgesetz (§27 a) sind Gehölzschnitte vom 15.03 bis zum 30.09 verboten. In dieser Zeit sind nur Form- und Pflegeschnitte erlaubt.

Landesbauordnung

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat am 22.1.2009 eine neue Landesbauordnung beschlossen, die am 1.5.2009 in Kraft getreten ist (GVOBl.S.6).Besonders hingewiesen wird im Zusammenhang mit Schiedsverfahren auf§ 6 Abs.1 (Abstandsflächen und Abstände), Abs. 7 (Grenzbebauung),§ 44 (Wasserzähler), § 63 (Verfahrensfreie Bauanlagen), Nr. 6 (Wände,Einfriedigungen und Sichtschutzwände), § 72 (Beteiligung von Nachbarn).

 

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