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Zuständigkeiten

Die Gemeinde, das Amt oder die Stadt richtet Schiedsämter ein, in denen die Schiedsfrauen und Schiedsmänner ihre Aufgaben ehrenamtlich wahrnehmen. Eine Schiedsperson wird durch die Gemeindevertretung (bzw. dem Ortsbeirat einer Stadt) gewählt und wird nach der Wahl durch den Direktor bzw. des Präsidenten  des zuständigen Amtsgerichts vereidigt. Die Schiedsperson ist siegelführend und untersteht der Fachaufsicht des zuständigen Amtsgerichts. Sie ist zuständig für   

Bürgerliche Rechtstreitigkeiten
Strafsachen

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Dabei ist beachtlich, dass die Zuständigkeit des Schiedsamtes obligatorisch als auch freiwillig gegeben sein kann. 

  Die für Sie zuständigen Schiedsämter finden Sie auf der Seite "Ihre Schiedsamt"

In beiden Fällen können Streitigkeiten durch einen rechtsverbindlichen und vollstreckbaren Vergleich beendet werden !

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