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Wir über uns

Die Schiedspersonen sind von den Städten, Ämtern und Gemeinden gewählte, von den zuständigen Amtsgerichten vereidigte, ehrenamtlich tätige und geschulte Bürger aus Ihrer Nachbarschaft. In unserem Land sind über 500 Schiedsfrauen und Schiedsmänner in den Schiedsämtern für Sie tätig. Wir sind als vorgerichtliche Schlichtungsorganisation fern jeder persönlicher Interessen und arbeiten somit für die Parteien völlig neutral. Wir arbeiten sehr kostengünstig und unterliegen zudem einer ständigen Dienstaufsicht und Qualitätskontrolle durch die Präsidenten/Präsidentinnen Direktoren/Direktorinnen der zuständigen Amtsgerichte.

 

Sie verhandeln mit der Schiedsperson und der Gegenpartei am Tisch und klären in ruhiger Atmosphäre gemeinsam Ihre Probleme. Eine Verhandlung findet generell unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Schiedspersonen sind zur Verschwiegenheit und Überparteilichkeit verpflichtet und haben vor dem Amtsgericht hierzu einen Eid geleistet. Ein Schlichtungsversuch bei uns Schiedspersonen ist schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeiten, und erspart dadurch Zeit und Nerven. Er führt mit großer Wahrscheinlichkeit dazu, dass der angestrebte Rechtsfrieden von Dauer ist, da keine Partei „gewinnt“ oder „verliert“.

Jedoch:
Wir können nur schlichten, nicht aber richten !

Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich.

Wir arbeiten schnell, unbürokratisch und kostengünstig, aber nicht kostenfrei. Die rechtsuchenden Bürger haben geringe, gesetzmäßig vorgegebene Verfahrens- und Sachkosten (Porto etc.) zu tragen. In der Regel liegen diese unter 100,00 €. Der von der Schiedsperson veranschlagte Betrag ist als Vorschuss vor Beginn des Verfahrens zu leisten. Wenn die Parteien einen Vergleich schließen, können die Kosten untereinander geteilt werden.

Die Institution der ehrenamtlich tätigen Schiedsfrauen und Schiedsmänner hat nachweislich zu einer erheblichen Entlastung der Justiz geführt.
Wir erbringen über viele Jahrzehnte eine Erfolgsquote von weit über 60 %.
Ein Schlichtungserfolg führt bei den ursprünglich streitenden Parteien zu dem angestrebten dauerhaften Rechtsfrieden und zu einer höheren Zufriedenheitsrate als nach einer Entscheidung durch die Gerichte.