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ACHTUNG - NEUERSCHEINUNG!

"Nachbarrecht in Schleswig-Holstein"

von Basset/Olivet 13. Auflage - ISBN 978-3-555-01876-8
als PDF ISBN 978-3-555-01877-5

 Erstattungsfähig durch die Kommunen gem. Paragraph 12 SchO S-H

Der Kommentar zur Schiedsordnung Schleswig-Holstein mit Verwaltungsvorschriften
von Herrn Richter am AG i.R. Wolfgang Niehaus ist zu bestellen unter

„bds-servicegesellschaft.de“ oder per Fax 03391-459669 (BDS Servicegesellschaft mbH)

"Kommentar zur Schiedsordnung Schleswig-Holstein mit Verwaltungsvorschriften“

von W. Niehaus,1. Auflage 2013- ISBN 978-3-942458-13-9
Preis: 34,10 EUR f. Mitglieder des BDS - 37,00 EUR f. Nichtmitglieder.

Alle Schiedspersonen sollten diesen für die Arbeit im Schiedsamt hilfreichen Kommentar nutzen; führt er doch strukturiert durch die gesetzlichen Vorschriften und gibt ergänzende und verständliche Hinweise für deren praktische Anwendung im Schiedsamt.

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Gehölzschnitt

Nach dem Landesnaturschutzgesetz (§27 a) sind Gehölzschnitte vom 01.03 bis zum 30.09 verboten. In dieser Zeit sind nur Form- und Pflegeschnitte erlaubt.

Schlichten statt richten - Informationen zum Landesschlichtungsgesetz

Das Landesschlichtungsgesetz vom 11. Dezember 2001 (GVOBl. Schl.-H. S. 361, ber. 2002 S. 218), geändert durch Gesetz vom 09. Dezember 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 538), wird wie folgt geändert:

Artikel 1

1. § 1 Abs. 1 Nr. 1 erhält folgende Fassung:

"1. Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897), zuletzt geändert durch Artikel 19 Abs. 10 des Gesetzes vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2840)."

2. § 11 Satz 2 wird gestrichen.

Artikel 2

Diese Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Artikel 1 Nr. 1 gilt nicht für Klagen, die vor dem Tag des Inkrafttretens diese Gesetzes bereits bei Gericht eingegangen sind.

Die Änderung des Gesetzes ist seit dem 16.Dezember 2008 in Kraft.

Landesbauordnung

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat am 22.1.2009 eine neue Landesbauordnung beschlossen, die am 1.5.2009 in Kraft getreten ist (GVOBl.S.6).Besonders hingewiesen wird im Zusammenhang mit Schiedsverfahren auf§ 6 Abs.1 (Abstandsflächen und Abstände), Abs. 7 (Grenzbebauung),§ 44 (Wasserzähler), § 63 (Verfahrensfreie Bauanlagen), Nr. 6 (Wände,Einfriedigungen und Sichtschutzwände), § 72 (Beteiligung von Nachbarn).

Wanderausstellung über das Schiedsamt

Die Wanderausstellung wurde in Suhl vorgestellt. Sie kann in den Gemeinden ausgestellt werden. Über die Bezirksvereinigung Kiel - beim Vorstand (Frau Kloppenburg) - kann die Wanderausstellung angefordert werden.

 

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